Hier entsteht die Seite "Montagsdemos: Was wird ( VIEL IST AUCH IM "TRANSPARENTEN" - in den Freiflächen verborgen - UNTERSETZT ODER ZUMINDEST VERLINKT )
Kaum einer weiß, wer wir wirklich sind, manchmal nicht einmal wir selbst. Das will was heißen. Aber warum wissen wir das manchmal nicht? Weil wir öfters Masken aufsetzen, weil wir unser wahres Ich verleugnen. Das hat sich jedoch seit dem 26. Juli 2004 geändert, wir verbergen uns nicht mehr hinter Masken, wir zeigen jetzt unser Gesicht, unseren Mut und unser verletztes Inneres. Wir zeigen jetzt, dass wir vor niemandem mehr Angst haben, dass wir uns zu wehren wissen. Jeder von uns gibt sein Bestes um die Menschen wachzurütteln, um ihnen Hoffnung und Mut zu geben. Das ist das Entscheidende, nicht, wer wir sind oder woher wir kommen. Wir sind in Deutschland angekommen, nicht im Osten und nicht im Westen. Diese Keile treiben unsere Politiker, und leider sind genug Menschen verfänglich. Wacht auf! Sagt der Regierung, stopp, jetzt aber mal sachte. Tut endlich was für die Menschen und nicht für denGeldfluss gegen uns!
„Wir sind das Volk" - 15 Jahre nach der Wiedervereinigung schallt dieser Slogan wieder durch ostdeutsche Straßen. Am 26. Juli fand in mehreren Städten die erste Montagsdemo gegen Hartz IV statt. An der ersten Anti-Hartz-Demo beteiligten sich zunächst insgesamt nur einige hundert Demonstranten - fünf Wochen später waren es bundesweit schon knapp 100.000 Menschen. Allein in Magdeburg - der Geburtsstadt der neuen Montagsdemos - machten nach Angaben der Polizei rund 15.000 Menschen ihrem Ärger über die Hartz-Gesetze Luft. Damit hatte sich in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt die Zahl der Demonstranten innerhalb von zwei Wochen mehr als verdoppelt.
Oft wird gesagt „Wir können ja doch nichts ändern....“ - Können wir wirklich nichts machen?
Baierbrunn (ots) - Deutschland macht seinem Ruf als Land der eingetragenen Vereine alle Ehre: Seit 2001 ist die Zahl der e. V. noch einmal um 50.000 auf derzeit 594.280 gestiegen, berichtet das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Prof. ...
2 Jahre Montagsdemo in Magdeburg am 31.Juli 2006 17:30 Uhr auf dem Domplatz
Die Montagsdemo recycelt die Sparpakete unserer Regierung. Der 0 Euro-Abtransport beginnt um 17:30 Uhr auf dem Domplatz. Das befreiende Finale findet gegen 19:00 Uhr bei der Ausstellung „2 Jahre Montagsdemo“ am Alten Markt statt. Es gibt am Domplatz also Pakete mit der Aufschrift „Sparpaket Schulenschließung“, „Sparpaket:Hartz IV Optimierung“ und so etwas mehr oder „Geschenkpaket Unternehmenssteuerreform“ „Geschenkpaket Privatisierung“. Das müssen wir alle schleppen. Und noch viel mehr. Ihr könnt auch Eure eigenen Päckchen mitbringen. Am Ende wollen wir gemeinsam entscheiden, was in den Müll geht und was nicht. Wir wollen die Lasten auf viele Schultern verteilen und die Urteile in einer Volksabstimmung fällen. Also kommt zahlreich, nur so könnt ihr die Privatisierung der Demokratie verhindern.
Alle Magdeburger, Gäste, Montagsdemonstranten und ehemalige Teilnehmer der Montagsdemo sind aufgerufen zu einem Fotowettbewerb „2 Jahre Montagsdemo“! Bitte alle Bilder beschriften und ein Namensschild mit einreichen. Ggf auch in Folien einkleben. Am Ende der Ausstellung (20:00 Uhr) bitte die Bilder wieder mitnehmen. Fragen an 0160/99714355. Unter allen Bildern verlosen wir als 5 erste Preise eine Tagesreise nach Berlin!
Die Bilder für den Fotowettbewerb können zum Domplatz mitgebracht und zwischen 18:30 und 19:30 Uhr am Alten Markt ausgestellt werden! Danach wird eine Jury die Preisträger ermitteln.
Bürgerinitiative Montagsdemo Magdeburg,
23.07.2006
Treffen der Bürgerinitiative
Treffen der Bürgerinitiative:
Donnerstag, den 27. Juli um 18:30 Uhr im Eine-Welt-Haus, Schellingstr. 3-4.
Wir bitten um rege Beteiligung. Jede Idee ist gefragt. Themen: Vorbereitung "2 Jahre Montagsdemo"
Thema Sozialabbau
Sozialstaat von der SPD erhangen 2003 - Anlässlich des Auftaktes zur Kampagne "Genug für Alle" fand diese Aktion am Willy Brand Haus in Berlin statt. Der Sozialstaat wurde von der SPD erhangen. (Abseilaktion)
Mitfahrzentrale für die Demonstration gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie am 11.02.2006 oder am 14.02.2006 in Strasbourg. Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit eine Mitfahrgelegenheit zu finden, oder anderen TeilnehmerInnen eine Reisemöglichkeit anzubieten. Egal ob mit dem PKW, Fahrrad oder Wochenendticket – hier bist Du / sind Sie richtig...
Aktueller Hinweis (Stand 15.01.2006): Die Strasbourger Demo am 11.02.2006 beginnt um 14:00 Uhr.
14.02. E-Mails an EU-Abgeordnete: rund 2.000 Mails in 3 Tagen - Marke von 10.000 Mails überschritten
Am 31.07.2006 „feiern“ wir zwei Jahre Montagsdemo in Magdeburg
Treffpunkt: 17:30 Uhr auf dem Domplatz in Magdeburg!
Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger. Volksvertreter das Volk?
Kommt mit! Hebt wieder den Kopf und zeigt das wir uns nicht alles gefallen lassen!
Mit 18 Jahren darf man in Deutschland ein Auto führen, man darf die Politiker wählen – aber als ALG II-Empfänger unter 25 Jahren keine eigene Wohnung haben. Kann das sein?
Ab Januar 2007 steigt die Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte (Siehe Umsatzsteuer.)
Rentner nehmen seit Jahren eine Nullrunde in Kauf und auch die Löhne werden eher geringer als das sie steigen. Ist das richtig?
Deutschland stirbt aus. Familiengeld wird eingeführt! Gute Idee, aber was ist nach dem 3. Lebensjahr? Können wir unseren Kindern dann noch eine vernünftige Ausbildung, Kultur oder gar Freizeitangebote finanzieren? Die Kinderarmut steigt und das in einem so reichen Land wie Deutschland!
Unternehmen verbuchen Jahr für Jahr höhere Gewinne und entlassen Mitarbeiter. Stinkt das nicht zum Himmel?
Es gibt viele Gründe gemeinsam gegen diese Politik auf die Straße zu gehen!
Wir können etwas ändern, wir müssen es nur wollen!
... ist sie so stark gesunken wie seit 15 Jahren nicht mehr. Magdeburg weist die niedrigste Geburtenrate auf ... Sollten Sie Ihr Abo-Passwort verlegt haben, rufen Sie uns bitte ...
( VIEL IST AUCH IM "TRANSPARENTEN" - in den Freiflächen verborgen - UNTERSETZT ODER ZUMINDEST VERLINKT )
Nachfolgend erhalten Sie die Möglichkeit, sich umfassend über Hartz IV und seine Auswirkungen - insbesondere auf Sachsen-Anhalt - zu informieren. Das Hartz-IV-Gesetz wird im Detail erläutert und der Vorher/Nachher-Vergleich zeigt die Veränderungen für die Betroffenen. Darüber hinaus finden Sie Fragen und Antworten zu den individuellen Folgen, die sich aus dem Gesetz und seinen Begleitverordnungen ergeben.
(Suchfunktion bzw. Online-Archiv nutzen mit den Stichworten Hartz IV bzw. Montagsdemonstration)
Ein Euro-Jobs für Sachsen-Anhalt
Ab 1. Oktober wollen die Agenturen für Arbeit Empfängern von Arbeitslosenhilfe gemeinnützige Tätigkeiten anbieten. Die Vorbereitungen dazu sind angelaufen. In Sachsen-Anhalt ab Oktober 8700 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen. Damit würde für rund fünf Prozent der Arbeitslosenhilfeempfänger eine Arbeitsgelegenheiten geschaffen.
Im Arbeitsagentur-Bezirk Halle etwa gibt es bisher 1200 solcher Jobs, in Merseburg sind es 950 und in Sangerhausen 1400. Ein Teil der Jobs werde aber auch innerhalb der Programme «Jump Plus» und «Arbeit für Langzeitarbeitslose» angeboten. Mit dem vorfristigen Einstieg in die Ein-Euro-Jobs solle ein Übergang zu den neuen Regelungen geschaffen werden.
In Kommunen, bei Wohlfahrtsverbänden und Vereinen können sich Arbeitslosenhilfeempfänger ein Zubrot verdienen. Ein bis zwei Euro pro Stunde werden für die gemeinnützigen Tätigkeiten als Mehraufwandsentschädigung gezahlt, zum Beispiel, um Kosten für Fahrten und Kleidung zu bestreiten. Die Tätigkeiten laufen über einen Zeitraum von sechs bis neun Monaten. Wirtschaftsminister Horst Rehberger (FDP) geht für das nächste Jahr von bis zu 38 000 „Ein-Euro-Jobs“ für Empfänger des Arbeitslosengeldes (ALG) II in Sachsen-Anhalt aus. Die Hälfte der von der Bundesregierung zugesagten 454 Millionen Euro für so genannte Eingliederungshilfen stünde dafür zur Verfügung, sagte Rehberger. Gefahren sieht der Minister darin, dass Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt in „Ein-Euro-Jobs“ umgewandelt werden könnten. Staatlich geförderte Jobs dürften keine regulären Stellen vernichten.
Einstiegsgeld schafft größere Anreize als Ein-Euro-Jobs!
Wirtschaftsminister Rehberger hat angeregt, die Möglichkeiten des im Sozialgesetzbuch II verankerten Einstiegsgelds in Sachsen-Anhalt breiter zu nutzen. Darüber hinaus sind nach Auffassung der FDP generelle Verbesserungen der Zuverdienstmöglichkeiten erforderlich. Dazu die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Judith Röder:
„Das Land konzipiert Förderprogramme, durch die eine möglichst breite Nutzung des Einstiegsgelds ermöglicht und die laut SGB II maximale Frist von zwei Jahren ausgeschöpft wird. Das Wirtschaftsministerium nutzt damit den seitens des Bundesgesetzgebers vorgegebenen Spielraum voll aus. Ziel muss aber eine generelle Ausweitung der Zuverdienstmöglichkeiten für ALG II – Empfänger sein, um so die Anreize für die Arbeitsaufnahme im Bereich der geringfügig Beschäftigten zu erhöhen. Dazu ist das SGB II durch den Bund zu ändern“, forderte Röder.
Röder ist überzeugt, dass das Einstiegsgeld besser als Ein-Euro-Jobs geeignet sei, um auch dauerhafte Beschäftigung zu schaffen. Ein so genannter Drehtür-Effekt nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist sei gewiss nicht auszuschließen. Dennoch rechne sie in vielen Fällen auch mit einer verstärkten Übernahme solcher geringfügig Beschäftigter in den ersten Arbeitsmarkt.
Konzept für Magdeburg
Die Magdeburger Arbeitsagentur und das Sozialdezernat haben ein Konzept erarbeitet, das das Fördern nach Hartz IV bedienen und neue Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose bieten will. Aus dem Wiedereingliederungs-Topf des Bundes (über drei Milliarden Euro) fließen für das "Fördern" künftiger Empfänger von Arbeitslosengeld II 42,5 Millionen Euro nach Magdeburg. "Das ist das Doppelte im Vergleich zum laufenden Jahr", setzte Wolfgang Meyer, Chef der Magdeburger Arbeitsagentur, das Budget zum aktuellen Arbeitsförder-Aufkommen in Bezug. Was will die Stadt mit dem Fördergeld machen?
"Passgenaue, individuelle Angebote", sagt die Sozialbeigeordnete Bröker. Ein "intensives, ganzheitliches Konzept", nennt der Arbeitsagenturchef das neue Förderprogramm. Es besteht großteils aus bekannten Komponenten (siehe Infokasten): ABM und andere geförderte Stellen, Trainingsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüsse. Insgesamt, die Zahl nennen Bröcker und Meyer mehrfach, sollen rund 9 000 Magdeburger davon profitieren.
Wer daraus 9 000 neue Stellen, etwa in ABM, ableitet, der irrt. Gut 2 000 neue ABM-Stellen sind allerdings - zum Beispiel - im neuen Förderprogramm enthalten, rund 1000 mehr als Magdeburg aktuell bietet. Hinzu kommen rund 1320 so genannte Ein-Euro-Jobs, mit denen maximal 150 Euro monatlich zum Arbeitslosengeld II hinzuverdient werden können, und etwa 600 weitere Stellen mit geringfügiger Bezahlung oder in so genannten Vergabe-ABM (gekoppelt an Aufträge an Unternehmen).
Mit 3600 Trainingsmaßnahmen machen diese das Gros des neuen Förderkataloges aus - maximal achtwöchige Berufspraktika in Unternehmen oder bei Bildungsträgern.
"Aber es kommt hier nicht in erster Linie auf diese Zahlen an", bewertet Agenturchef Meyer und ergänzt: "Es geht in erster Linie um eine individuellere Betreuung und passgenauere Hilfen für den Einzelnen." Die so genannten Fallmanager sollen sie finden. Betreute ein Magdeburger Arbeitsberater bisher über 300 Arbeitslose, so soll der Betreuungsschlüssel 2005 auf eins zu 250 und für junge Betroffene unter 25 Jahre auf eins zu 75 geschraubt werden. Die Fallmanager sollen besser beraten, gezielter helfen, aber - daran ließen Bröcker und Meyer keinen Zweifel - auch mehr Druck speziell auf junge Betroffene machen.
Bröcker: "80 Prozent der jugendlichen Betroffenen, die wir aus dem Sozialamt kennen, sind echte Problemfälle: ohne Schulabschluss, keine Ausbildung, Familien- manchmal auch Suchtprobleme. Bei manchem wird man auch beim Geld anfangen müssen, bevor er Angebote überhaupt annimmt." Sprich - bei Geldsperren als Druckmittel. Mit jedem Arbeitslosengeld-II-Empfänger - jugendlich oder nicht - werde, so Meyer, ein Zielplan aufgestellt, "der sich, je nach Problemlage, aus geförderter Beschäftigung, Training und Weiterbildung zusammensetzen kann. Am Ende steht dann bestenfalls ein Arbeitsplatz, aber der ist dann sicher nicht in Magdeburg - oder oft nicht".
Rund 21 000 Magdeburger haben das Arbeitslosengeld II beantragt, weit mehr, als die Stadt angenommen hatte. Bröcker: "Erste Schätzungen gingen von 14 000 aus." Die Antragsbearbeitung sei weit fortgeschritten (88 Prozent). Meyer: "Wir werden pünktlich auszahlen."
Aus: Magdeburger Volksstimme vom 16.12.2004, Autorin: Katja Tessnow.
Das Zeichen soll Aufmerksamkeit erwecken und Sinneschärfen!
( VIEL IST AUCH IM "TRANSPARENTEN" - in den Freiflächen verborgen - UNTERSETZT ODER ZUMINDEST VERLINKT
1. Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt werden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe ab 1.1.2005 zu einer einheitlichen Leistung, dem Arbeitslosengeld II (ALG II; Grundsicherung für Arbeitsuchende) im SGB II zusammengefasst. Die Agenturen für Arbeit sind zuständig für das Arbeitslosengeld II (mit Ausnahme der Kosten der Unterkunft), das Sozialgeld, die Beiträge zu den Sozialversicherungen und die arbeitsmarktlichen Eingliederungsleistungen. Die kreisfreien Städte und Landkreise (kommunaleTräger) sind zuständig für die Kosten der Unterkunft und Heizung, die Schuldnerberatung, die psychosoziale Betreuung, die Suchtberatung, die Kinderbetreuung und die häusliche Pflege von Angehörigen.
2. Im Grundsatz hält die FDP eine Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige für richtig. Arbeitslosen- und Sozialhilfe sind zwei steuerfinanzierte Leistungen für einen Tatbestand, nämlich den der Arbeitslosigkeit, die den Bürgern helfen sollen, einen schwierigen Lebensabschnitt finanziell zu überbrücken, in dem das verfügbare Einkommen selbst- oder unverschuldet so stark einbricht, dass das gesellschaftlich festgelegte Existenzminimum nicht mehr garantiert ist. Das Nebeneinander zweier Behördensysteme, die unterschiedliche Berechnung der Leistungen, vor allem die Tatsache, dass bei nicht ausreichender Arbeitslosenhilfe die Sozialhilfe noch ergänzend beantragt werden kann und dadurch zwei Behörden und zwei Kostenträger denselben Fall bearbeiten, musste beendet werden. Das Niveau der steuerfinanzierten Sozialleistungen und die weitgehende Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Sozialhilfe machten es für viele Leistungsempfänger eher unattraktiv, Arbeit zu niedrigen Löhnen anzunehmen. Dem Einzelnen wird mit zunehmender Verweildauer in der Arbeitslosigkeit jede Chance und Motivation genommen, jemals wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Nicht zuletzt werden die öffentlichen Kassen von Bund, Ländern und Kommunen durch diese Praxis schwer belastet. Dies ist weder im Interesse der arbeitsfähigen Hilfeempfänger, die so zu einem Leben in Hilfsbedürftigkeit bestimmt werden, noch im Interesse einer freiheitlichen Gesellschaft, die für die Eröffnung von Chancen und Teilhabe steht. Für den Erhalt dieser zweie Systeme gibt es damit keine überzeugende Begründung.
Bei einer Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten wird es für Hilfe empfangende Bürger wieder lohnender, eine Arbeit anzunehmen und so wieder in den ersten Arbeitsmarkt hineinzuwachsen.
3. Alle Bezieher von Arbeitslosenhilfe erhalten vom 19. Juli an einen Fragebogen, in dem sie ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse offen legen müssen. Diese werden von der Bundesagentur für Arbeit verschickt. Die Daten werden ausgewertet, vom 1. Januar 2005 an gelten dann die neuen Sätze für das Arbeitslosengeld II.
Das sind die wesentlichen Regelungen von Hartz IV:
Leistungshöhe:
Die Leistungen werden so weit wie möglich pauschaliert und entsprechen in der Regel etwa dem bisherigen Niveau der Sozialhilfe. Die monatliche Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts liegt bei 345 Euro (West) und 331 Euro (Ost). Paare erhalten jeweils 90% dieser Regelleistung (311 Euro West/298 Euro Ost). Auch für Kinder gibt es pauschalierte Zuschläge: Bis 14 Jahre 207 Euro West (199 Euro Ost), bis 18 Jahre 276 Euro West (265 Euro Ost).
Hinzu kommen Leistungen für Mehrbedarfe wie etwa Erstattungen für Wohnungs- und Heizkosten.
Grundsätzlich erhalten aber nur Bedürftige das neue Arbeitslosengeld II. Das heißt, wer die Leistung in Anspruch nehmen will, muss erst seine Ersparnisse bis auf einen Rest für die Altersvorsorge aufbrauchen. Erst dann springt der Staat ein. Auch wird das Einkommen des Lebenspartners angerechnet.
Vorhandenes Vermögen wird oberhalb bestimmter Freigrenzen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Für Sparguthaben oder Lebensversicherungen etwa wird ein Grundfreibetrag in Höhe von 200 Euro je vollendetem Lebensjahr (mind. 4.100 Euro, max. 13.000 Euro) angesetzt. In angemessenen Umfang werden Vermögensteile nicht berücksichtigt, die aufgrund bundesgesetzlicher Vorschriften ausdrücklich als Altersvorsorge gefördert werden (Riester-Anlageformen), soweit der Inhaber das Altersvorsogevermögen nicht vorzeitig verwendet. Andere geldwerte Ansprüche, die der Altersversorgung dienen, bleiben bis zur Höhe von 200 Euro je vollendetem Lebensjahr , höchstens bis 13.000 Euro, anrechnungsfrei. Voraussetzung ist jedoch, dass sie vor Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwertet werden können.
Nicht berücksichtigt werden daneben der angemessene Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug und angemessenes selbstbewohntes Wohneigentum/Hausgrundstück.
Zuschlag:
Ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld erhalten zunächt einen Zuschlag in Form des so genannten Übergangsgeldes. Sie müssen also nicht sofort hohe Abschläge befürchten. Hier gilt eine zweijährige Übergangsfrist, in der für Altfälle das Arbeitslosengeld II noch aufgestockt wird. Im ersten Jahr beträgt dieser Zuschlag zwei Drittel der Differenz aus dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld plus Wohngeld und dem Arbeitslosengeld II, höchstens jedoch bei Alleinstehenden 160 Euro im Monat, bei nicht getrennt lebenden Ehepartnern 320 Euro, bei minderjährigen Kindern die in der Bedarfsgemienschaft leben 60 Euro. Im zweiten Jahr wird der Zuschlag halbiert und entfällt mit Ablauf des zweiten Jahres nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld.
Während des Bezugs von ALG II sind die Bezieher grundsätzlich kranken-, pflege- und rentenversichert.
Anrechnung von Erwerbseinkommen:
Hilfeempfänger sollen künftig mehr von hinzuverdientem Erwerbseinkommen behalten können. Hiermit sollen Anreize zur Aufnahme oder Weiterführung – auch einer nicht den Bedarf deckenden Erwerbstätigkeit gesetzt werden. So können erwerbstätige Hilfeempfänger von ihrem jeweiligen Nettoverdienst folgende Beträge absetzen:
15 Prozent bis zu einem Bruttolohn bis 400 Euro;
plus 30 Prozent bei dem Teil des Bruttolohns, der zwischen 400 und 900 Euro liegt;
plus 15 Prozent bei dem Teil des Bruttolohns, der zwischen 900 und 1500 Euro liegt.
Darüber hinaus erfolgt die volle Anrechnung von Einkommen.
Zumutbarkeit
Grundsätzlich ist dem erwerbsfähigen Hilfeempfänger jede rechtmäßige Beschäftigung zumutbar. Die bisherige Qualifikation oder auch die Entfernung zur Arbeitsstelle sind unerheblich. Bei Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung oder Eingliederungsmaßnahme oder bei mangelnder Kooperationsbereitschaft kann die Leistung in einem ersten Schritt für drei Monate um 30 Prozent der Regelleistung gekürzt werden. Die Zuschläge entfallen dann. Bei wiederholter Pflichtverletzung kann weiter gekürzt werden. Jugendliche unter 25 Jahren können den Anspruch für drei Monate gänzlich verlieren.
4. Im Mittelpunkt der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe muss neben den erwarteten Einsparungen aber auch eine tatsächlich effektivere und effizientere Bekämpfung der Arbeitslosigkeit stehen. Den betroffenen Bürgern muss ein einheitliches und sehr flexibles Spektrum von Maßnahmen zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt werden, das frühzeitig und gezielt angewendet werden, um den Anschluss an den ersten Arbeitsmarkt zu finden.
Die Bundesregierung hat mit der Betreuung der ALG II Bezieher im Grundsatz die Bundesagentur für Arbeit beauftragt. Diese ist jedoch für die komplexe Aufgabe der Betreuung von erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern und deren Angehörigen schon aufgrund ihrer zentralistischen Struktur nicht geeignet und mit der praktischen Umsetzung schlicht überfordert. Nur die Kommunen sind in der Lage, der besonderen Situation der Langzeitarbeitslosen gerecht zu werden; sie sind näher an den Betroffenen und haben schon bewiesen, dass sie bei der Arbeitsvermittlung flexiblere Wege gehen können. Die FDP hatte daher gefordert, dass die Verantwortung für die Vermittlung und Integration von Arbeitslosen nicht der Bundesagentur für Arbeit, sondern den Kommunen übertragen wird, die diese Aufgabe besser und flächendeckend erledigen können. Sie sind näher an den Problemen der Betroffenen und können eher passgenaue und flexible Wege für eine Integration in den Arbeitsmarkt entwickeln als die zentralistisch organisierte Bundesagentur für Arbeit. Dies erfordert jedoch eine Grundgesetzänderung zur finanziellen Absicherung der Kommunen bei Übernahme der Betreuung der Langzeitarbeitslosen. Hierzu war rot/grün nicht bereit.
Hartz-IV-Reform
Weitere Änderungen bei Hartz-IV-Reform
Allgemeines
Der Bundesrat hat am 7. Juli bei seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause dem "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (SGB II-Optimierungsgesetz) zugestimmt und damit den Weg für etwa 50 Änderungen freigemacht, die sich in schärferen Kontrollen und enger ausgelegten Verwaltungsvorschriften niederschlagen werden.
Die Länderkammer billigte damit die - bereits vom Bundestag mit Koalitionsmehrheit beschlossene - erneute Korrektur der "Hartz IV-Reform". Die Neuregelungen werden zum 1. August in Kraft treten und sollen vom kommenden Jahr an Kosteneinsparungen von geschätzten 1,5 Milliarden Euro bringen. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine Entschließung verabschiedet, mit der er weiteren Reformbedarf in diesem Bereich anmahnt.
Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
Sofortangebote bei Erstbezug von ALG II
Erwerbsfähigen Personen, die erstmalig einen Antrag auf ALG II stellen, sollen Sofortangebote unterbreitet werden. Bereits bei Antragstellung wird umgehend ein Job- oder Qualifizierungsangebot an den Antragsteller erfolgen. Ziel ist es, erwerbsfähige Personen so schnell wie möglich in Beschäftigung zu bringen. Dadurch soll Hilfebedürftigkeit von vornherein entgegengewirkt und zugleich die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme geprüft werden.
Härtere Sanktionen
Ebenfalls überarbeitet und verschärft wurden die Sanktionsregelungen zur stufenweisen Absenkung des ALG II bei Pflichtverletzungen. Bislang konnte das ALG II bei Pflichtverletzungen in einem ersten Schritt für drei Monate in Höhe von 30 Prozent der maßgebenden Regelleistung abgesenkt werden (1.Stufe). In der Verwaltungspraxis hat es sich aber gezeigt, dass selten innerhalb von drei Monaten eine Sanktion der zweiten Stufe zur Anwendung gekommen ist; mit der Folge, dass eine zweite Pflichtverletzung nach Ablauf des Sanktionszeitraumes wieder wie eine erste Pflichtverletzung behandelt wurde (d.h. es erfolgt eine Absenkung um insgesamt 30 Prozent).Mit dem SGB II-Optimierungsgesetz wird die "Zählwirkung" der ersten Sanktionsstufe auf eine Jahr verlängert. Wer nun innerhalb eines Jahres zwei Mal eine angebotene Stelle oder Qualifizierung ausschlägt, muss mit einer Kürzung von jeweils 30 Prozent, also insgesamt bis zu 60 Prozent rechnen. Bei einer weiteren Pflichtverletzung im gleichen Jahreszeitraum kann die Unterstützung komplett gestrichen werden. Die Behörden haben dabei allerdings einen Ermessensspielraum.
Darüber hinaus wird die Möglichkeit neu eingeführt bei erstmaliger Pflichtverletzung neben der Regelleistung in Höhe von 345 Euro auch Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft oder einmalige Leistungen zu kürzen, bislang war dies erst auf der zweiten Stufe zulässig.
Konkretisierung der Bedarfsgemeinschaft
Zukünftig wird das Bestehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, welche gegenseitige Unterhaltspflichten begründet, bei Vorliegen gesetzlich definierter Kriterien vermutet.
Zur Bedarfsgemeinschaft gehört nun explizit eine Person, die mit dem ALG II-Empfänger in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, "Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen".
Ein derartiger Wille wird gesetzlich vermutet, wenn Partner 1. länger als ein Jahr zusammenleben, 2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, 3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder 4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Soll diese Vermutung nicht zutreffen, müssen die Betroffenen den Gegenbeweis glaubhaft machen; bisher lag der Nachweis beim Staat (Beweislastumkehr). Die bloße Behauptung, dass eine Einstehensgemeinschaft nicht bestehe, reicht zur Widerlegung der Vermutung nicht aus.
Gleichgeschlechtliche lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften werden mit eheähnlichen Gemeinschaften bei der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung gleichgestellt. Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft, die nicht eingetragen sind, werden ebenfalls Partner einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 SGB II sein. Ihr Einkommen wird wie bei heterosexuellen eheähnlichen Partnerschaften im Rahmen der Prüfung der Hilfebedürftigkeit berücksichtigt.
Die derzeitige erhebliche Ungleichbehandlung im Hinblick auf die Einkommens- und Vermögensanrechnung gegenüber Ehepartnern, Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft, aber auch Partnern einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft sollen dadurch aufgehoben werden.
Leistungen bei Umzug
Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht. Verzieht ein SGB II-Leistungsbezieher aus einer Wohnung mit bisher angemessenen Kosten der Unterkunft in eine andere Wohnung, die zwar teurer ist, aber immer noch angemessen, dann werden für die neue Wohnung nur die bisherigen angemessenen Kosten übernommen. Dies gilt nicht, wenn der Umzug notwendig ist.
Kürzung bei jungen Arbeitslosen
Arbeitslose unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben, erhalten nur noch den um ein Fünftel gekürzten ALG II-Regelsatz, also statt 345 Euro nun 276 Euro.
Einführung von neuem Gründerzuschuss
Die bisherige Ich-AG und das Überbrückungsgeld werden durch einen neuen Gründerzuschuss für Arbeitslose ersetzt.
Der Gründerzuschuss wird in zwei Phasen für maximal 15 Monate gezahlt: Zunächst erhalten Gründer für neun Monate einen monatlichen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zusätzlich wird in dieser Zeit ein Betrag von 300 Euro gezahlt, der es ermöglichen soll, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.
Um die soziale Absicherung auch danach zu gewährleisten, kann die Agentur für Arbeit für weitere sechs Monate 300 Euro monatlich bewilligen. Voraussetzung dafür ist, dass eine intensive Geschäftstätigkeit vorliegt, die vom Gründer anhand geeigneter Unterlagen belegt werden muss.
Versicherung für Selbstständige
Wer vor dem 01.10.2004 selbstständig war, kann von sofort an keine freiwillige Arbeitslosenversicherung mehr abschließen. Diese Regelung ist durch eine kleine gesetzgeberische "Finesse" bereits rückwirkend zum 01.06.2006 in Kraft getreten; wer auch weiterhin in den Genuss des Versicherungsschutzes hätte gelangen wollen, hätte den entsprechenden Antrag bis zum 31. Mai stellen müssen.
Anhebung der Vermögensfreibeträge
Langzeitarbeitslose sollen künftig mehr Geld für ihre Altersvorsorge zurücklegen dürfen, ohne dass Leistungen gekürzt werden. Der Vermögensfreibetrag für die private Altersvorsorge wird daher auf 250 Euro statt derzeit 200 Euro pro Lebensjahr angehoben.
Der Höchstbetrag für sonstiges Vermögen wird im Gegenzug von 200 Euro auf 150 Euro pro Lebensjahr gesenkt. Von einer Anrechnung unberührt bleiben weiterhin Einzahlungen in eine Riester-Rente zur Altersvorsorge.
Wahlrecht bei Kinderzuschlag
Um eine Schlechterstellung bei Familien zu vermeiden, wird ein Wahlrecht zwischen dem Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz und dem ALG II mit dem befristetem Zuschlag nach § 24 SGB II (beim Übergang von Arbeitslosengeld zu Leistungen der Grundsicherung des SGB II) eingeräumt.
Bislang schlossen sich beide Zuschlagsoptionen gegenseitig aus. Durch das Wahlrecht ist nun der Bezug von ALG II mit befristetem Zuschlag möglich, obwohl die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag gegeben sind (s. zu dieser Problematik: SG Münster, Urt. v. 01.03.2006 - S 3 KG 37/05).
Reduzierung der Rentenansprüche
Der Bund überweist für ALG II-Empfänger nur noch 40 statt 78 Euro monatlich an die Rentenversicherung. Damit reduziert sich deren künftiger Rentenanspruch von 4,30 Euro auf 2,20 Euro im Monat.
Erleichterung von Datenabgleich
Zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch werden die Möglichkeiten des automatisierten Datenabgleichs zwischen den verschiedenen Ämtern erleichtert.
So erlauben § 52 und § 52a SGB II n.F. den Abgleich mit Leistungsdaten nach dem SGB III, mit Leistungsdaten nach dem Wohngeldgesetz, mit Kraftfahrzeughalterdaten sowie mit den beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Daten über das Vorhandensein von Konten und Depots in EU-Mitgliedstaaten.
Kontrollen durch Außendienst
Die Einrichtung eines Außendienstes in jeder ARGE (Arbeitsgemeinschaft) wird gesetzlich vorgeschrieben. Künftig werden vor Ort ein Außendienst und Stellen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten eingerichtet. Auch wird es künftig bei wiederholten Pflichtverletzungen einfacher Sanktionen auszusprechen.
07.Juli 2006 Bundesrat winkt Verschärfungen durch
Der Druck auf Arbeitslose wächst: Der Bundesrat hat den Weg für schärfere Sanktionen gegen arbeitsunwillige Langzeitarbeitslose freigemacht. Durch eine verbesserte Bekämpfung von Leistungsmissbrauch erhofft sich der Bund jährliche Einsparungen von mindestens 1,5 Milliarden Euro. lesen Sie mehr...
Weniger Leistungen, mehr Kontrollen
Es gibt neue Änderungen für Arbeitslose. Zum ersten August tritt die nächste Hartz-Korrektur in Kraft. Die große Koalition von Union und SPD hat die Hartz-IV-Reform erneut korrigiert. Der Bundesrat machte den Weg für etwa 50 Änderungen frei, die sich in schärferen Kontrollen und enger ausgelegten Verwaltungsvorschriften niederschlagen und am 1. August in Kraft treten. lesen Sie mehr...
Das Zeichen soll Aufmerksamkeit erwecken und Sinneschärfen!
( VIEL IST AUCH IM "TRANSPARENTEN" - in den Freiflächen verborgen - UNTERSETZT ODER ZUMINDEST VERLINKT