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Ursache und Wirkung - eine Richtigstellung
Folglich: ...
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Willkommen  (siehe Text)  ..NEWS ... 

Hier entsteht eine neue Internetpräsenz. (beachtenswert - die Aussage mit gleichem
Erscheinungsbild - unten - "
IN EIGENER SACHE".


                   HALLOELE +  A N G E N E H M E  VERWEILDAUER
, WIE

1a baldiges und von mir (uns) aus 1b regelmässiges WIEDERSEHEN auf den
 SEITEN 

 ... . Das Zeichen  soll Aufmerksamkeit erwecken und Sinne schärfen! ( VIEL IST AUCH IM "TRANSPARENTEN"  - in den Freiflächen verborgen - UNTERSETZT ODER ZUMINDEST VERLINKT   ... einfach mit dem Cursor über die gesamte Seite bewegen - z. B. neben obenstehenden Foto, um zu NEWS zu kommen, die leider selten die WASG und dann auch noch zumeist "arteigen" betreffen ... . Deshalb interessiert vielleicht DEUTSCHLAND mehr, als diese Partei, weil es ja kaum eine - vorbildlich agierende - ist.

Falls "DEUTSCHLAND" u. a. nicht angezeigt zwischen den nächsten   Zeichen - Mehrzahl - "fahren und anklicken"!)
 

Bevor es auch politisch wird, ein Tipp: Deutschland ist "Weltmeister der Ideen" (siehe Impressum

          - dort auch insbesondere:©...o p y r i g h t : w e g a)           Copyright   

 

IN EIGENER SACHE:   - das Zeichen

drückt es aus oder
wiederholt diese Aussage textlich - ähnlich!
 

Ohne "Politik" geht es nicht (?) !

"Roland Teichmann" schrieb am 01.10.05 14:29:42:

Liebe Parteifreunde,

im Anhang findet Ihr einen Offenen Brief des Landevorstandes, mit der Bitte, ihn an Mitglieder, die nicht per Mail erreichbar sind, weiterzugeben. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Sympathisanten.

Mit freundlichen Grüßen
Roland Teichmann


--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ja macht denn in der WASG Sachsen/Anhalt jetzt tatsächlich schon jeder, wozu er gerade lustig ist?
Parteifreund Teichmann, dürfen wir eventuell mal erfahren, wer Du überhaupt bist, wenn Du schon große Reden im Namen des Landesvorstandes schwingst. Auf Grund des "regen" Informationsflusses aus Richtung Landesvorstand ist unserem Kreisverband Dein Name überhaupt nicht geläufig.
Du weißt doch hoffentlich, daß Bulletins des Landesvorstandes ausschließlich durch den geschäftsführenden Vorstand unter namentlicher Zeichnung erfolgen dürfen. Wir sind eine Partei mit Satzung und Geschäftsordnung, Parteifreund Teichmann und kein Hottentotten-Club.
Einzige Ausnahme stellt dabei der arrivierte Pressesprecher dar, der im Namen und im Auftrag des Landesvorstandes sprechen darf. Ray-Reiner Lori,wieso läßt Du andere Deinen Job machen? Oder bist Du inzwischen schon garnicht mehr der Pressesprecher und wir wissen es bloß noch nicht? Ich bitte um Aufklärung.
Dietmar Olschak KV-Vorsitzender WASG ML-SGH
ABENDGEBET - 22. Mai, 18:55

Es ist keiner von denen die bereits unterschrieben haben:

(Kopie, die ich im März 2006

erhielt und wo vor mir bereits

22

in Worten: zweiundzwanzig

unterschrieben hatten)

Es ist ein völlig frei erfundenes Märchen, dass der Landesvorstand der W-ASG, besser ASG, Sachsen-Anhalt wegen zu großer politischer Nähe zur Linkspartei.PDS abgewählt wurde. Ursache hierfür war tatsächlich die große Unzufriedenheit der großen Mehrheit der Mitglieder mit der Arbeit dieses Vorstandes.

Dies ist leicht zu beweisen und allzu augenfällig, denn:

· In allen Kreisverbänden gibt es eine gute Zusammenarbeit mit der Linkspartei.PDS. Dazu kommen viele sehr gute persönliche Kontakte.

· In der betreffenden Urabstimmung 2005 sprachen sich die Mitglieder mit einer sehr deutlichen Mehrheit für einen gemeinsamen Wahlkampf und für die Kandidatur von WASG-Mitgliedern auf der Liste der Linkspartei.PDS aus.

Wieso sollte man dann den Vorstand wegen zu großer Nähe zur Linkspartei.PDS abwählen? – Das ergäbe schlicht keinen Sinn!

Die tatsächlichen Ursachen für die Abwahl war in W a h r h e i t folgende

(… sie ist - im Übrigen - auch in allen dementsprechenden Anträgen aus den verschiedenen Kreisverbänden – selbst aus einem sich aufgelösten und aus einem nicht anerkannten - nachzulesen):

· Der elementarste Fakt, zum ersten, dass in keiner Weise programmatische Arbeit stattgefunden hat, weswegen es bis heute, in Sachsen-Anhalt, keine abgestimmten politischen Ziele der W-ASG, besser ASG, gibt.

· Die Missachtung des per mehrheitlicher Abstimmung festgeschriebenen Mitgliederwillens, zum zweiten, indem der auf dem Landesparteitag im Juli 2005, in Langenstein, per Abstimmung u. a. erteilte Auftrag zur Erarbeitung einer rechtssicheren Satzung nicht einmal ansatzweise erledigt wurde.

Geschweige denn, dass die (über-)alterten Beschlusslagen vom 12.03.2005, dem Gründungsakt der ASG, außer Kraft gesetzt oder ersetzt bzw. korrigiert worden sind (wonach wir eigenständig und auf eigenen Listen im Wahlkampf antreten wollten – siehe Seite 10 des Gründungsprotokolls, was ausgerechnet von Frau Dolores Rente nicht zweifelsfrei angefertigt worden ist) !

· Die Missachtung des per mehrheitlicher Abstimmung festgeschriebenen Mitgliederwillens, zum dritten , indem der auf dem Landesparteitag im Juli 2005, in Langenstein, per Abstimmung erteilte Auftrag zur Aufnahme von Verhandlungen über eine Listenverbindung mit der Linkspartei.PDS durch Terminverzögerungen und unter Hinweis auf eine nicht rechtssichere! Satzung erst gar nicht in Betracht gezogen wurde.

Zu den Höhepunkten an Fehlern und Peinlichkeiten von Dolores Rente, die o h n e E n d e bisher blieben u n d sind:

Öffentliche Beschimpfung (in der Presse durch die „neue / alte Vorsitzende“, die mit einer k ü n s t l i c h e n drei Stimmen-Mehrheit - eindreißig zu achtundzwanzig -) der Mitglieder, die z. B. hierzu und andere berechtigte Kritik zu äußern wagten. Beispielsweise sei der an Sie gerichtete „Offene Brief“ – von ihr nicht einmal vom progressiven Sinngehalt erfasst, genannt. Weiterhin wurden mal ihre vermeintlichen Gegner als Biertrinker und mal als Krakeeler, dann als unbekannt und ewig gestrige bezeichnet.

Wenn man, ausgehend von der besorgniserregenden Ergebnissen, ausdrücklich nicht unterstellen will, dass von den maßgeblich Handelnden nicht konsequent nur rein persönliche Ziele verfolgt wurden, lässt sich letztendlich feststellen:

Man war den Aufgaben einfach nicht gewachsen. Doch anstatt soviel Rückrat zu beweisen, das zuzugeben, wird das Märchen von dem Bestrafen wegen zu großer Nähe zur Linkspartei.PDS erfunden – und öffentlich gemacht. Eine Welle an Gegendarstellungen, weil einfach so nicht wahr, wird oder kann die Folge sein! Rein presserechtlich bedeutet dies, dass man 3 Monate zurück genau dagegen vorgehen darf und muß! Schon jetzt, ohne dem, ist der politische Flurschaden im Hinblick auf die aktuelle Wahl nicht wieder gutzumachen, klingt in den eigenen Ohren aber „besser“ (?), als ein schlichtes und vor allem ehrliches:

Ich habe es nicht gepacktund ein damit verbundener, anständiger Rücktritt.

Kenntnisse von Anträgen zur Eröffnung eines Parteiordnungsverfahren gegenüber Dolores Rente sind zwar vorhanden, aber hier nicht zum Gegenstand gemacht.

Die Verfasser und Unterzeichner, die darauf hinweisen, dass wir es nicht einmal geschafft haben, innerhalb von 350 Tagen, den veränderten Parteinamen in unsere Grundsatzdokumente zu ändern und kundtun, dass Ex-Mitglieder der ASG (dutzendfach) mit unterschreiben müssten oder könnten, die alle Dolores Rente - im schlimmsten Fall - zu politischen Gegner werden ließ, die, wie alle Noch-Mitglieder und Funktionäre (es kann kein Zufall sein, dass bereits mehr als 50 Prozent von ihnen die so genannten Posten niederlegten) noch mehr „Schimpf und Schande“ von ihr wissen:

Vor allen Dingen drücken wir mit unserer Unterschrift aus, dass wir auch nach längerem Überlegen keine eigene Tat von Dolores Rente und ihren verschlissenen Vorständen Handlungen wissen, welche für uns als Mitglieder fortschrittlich, förderlich, transparent und zukunftsweisend waren und, die zumindest annähernd die Wertung befriedigend, geschweigedenn gut und besser, zulassen – im Gegenteil!

(Wir wollen die Nötigung/"Beschneidung" unseres Lebens anhalten und einen Raum schaffen für den Ausdruck unserer Ängste, unserer Wut + unserer eigenen Vorstellungen von einem würdigen Leben, so verstehe ich unsere Partei)

Mit solidarischem Gruß:

Unterschrift (Name) Anmerkungen:

__________ Gaede _________________________________________

Derzeit alleinig gewähltes Länderratsmitglied aus Sachsen-Anhalt ...

( „alleinig“ - soll deutlich machen, dass sich Frau Dolores Rente ebenfalls als Mitglied des bundesweit agieren Länderrats versteht, sich sogar in eine so genannte Steuerungsgruppe zur Parteifusionierung „befördern“ ließ, aber die Wirksamkeitsvoraussetzung auch dafür fehlt, weil sie n i e , wie der komplette Landesrat – dessen Zuständigkeit im Sachsen-Anhalt läge – gewählt worden ist.

ACHTUNG: Dabei lag es in ihren Händen. Erschwerend kommt gegen Frau Rente noch hinzu, dass sie k e i n Votum „ihrer Mitglieder“ hatte und hat, um gegenwärtig für den Wahltag zu kandidieren. Auch hier hat sie versagt, im doppelten Sinne des Wortes, denn zum einen, als nichts mehr – ihr - am 31.10.2005 half, ließ sie sich durch Versammlungsabbruch, der wie geschehen satzungswidig war, über den Tag

- bis in die heutige Zeit - retten“! Versagt hat sie, u. a., auch bei den Geschehnissen zur Geschäftsstelle unserer Partei, die sie - nach eigenen Einlassungen- vor der Fernseh-Kamera - selber angemietet hätte. D. h., sie als Privatperson! ...

Sie ist es einfach nicht würdig: als Vorsitzende unserer Landespartei, ... und als Abgeordnete !

Vor allen Dingen drücken wir mit unserer Unterschrift aus, dass wir auch nach längerem Überlegen keine eigene Tat von Dolores Rente und ihren verschlissenen Vorständen Handlungen wissen, welche für uns als Mitglieder fortschrittlich, förderlich, transparent und zukunftsweisend waren und, die zumindest annähernd die Wertung befriedigend, geschweigedenn gut und besser, zulassen – im Gegenteil!

Zitat: Eine wirklich neue linke Kraft lässt sich in Deutschland nun einmal nicht mit Schuldzuweisungen, Panikmache und Unwahrheiten ins Leben rufen. Ein solches Herangehen weckt nur Erinnerungen aus SED-Zeiten und entzieht jedem ernsthaften Streben nach einem Dialog die Basis.

Unterschrift (Name) Anmerkungen / mit laufender Nr. __ beginnend:

__________ ____________ _________________________________________

__________ ____________ _________________________________________

__________ ____________ _________________________________________

__________ ____________ _________________________________________

__________ ____________ _________________________________________

__________ ____________ _________________________________________

__________ ____________ _________________________________________

__________ ____________ _________________________________________

(Was wurde bzw. wird daraus?) (Die Fragen stehen auch noch: Stand Anfang Juli 2006)


 

Politische 
Parteien legen die Grundstruktur ihrer inneren Ordnung in Satzungen, oft 
auch Statut genannt, nieder. Deutsche 
Parteien sind dazu nach § 6 des Parteiengesetzes verpflichtet.
Kernpunkte der Satzung sind in der Regel:
  • Namen, Kurzbezeichnung, Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei
  • Aufnahme von Mitgliedern und deren Rechte und Pflichten
  • Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder
  • Beschlussfassungsvorschriften
  • Aufbau der Parteiorgane und Unterorganisationen
  • Finanzierungsvorschriften

 
Gesetz über die 
politischen Parteien (Deutschland)
 
 
Mal noch schnell was zum Lesen für Euch:
 

 (schrieb ich das letzte Mal am ... als Reaktion auf  WG: Niederschrift-MV-02-02-06) 
 
Im Grundgesetz , Artikel 21 (1), heißt es:
"Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.F
Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen
Grundsätzen entsprechen. F Sie müssen über die Herkunft und Verwendung
ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben." = F, wie 
FEHlANZEIGE
bezogen zumindest auf Sachsen-Anhalt und insbesondere der Region "Mitte" der WASG

 
Im   Parteiengesetz   , Artikel 2 (1), heißt es zum Begriff der Partei:
"Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere
Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische
Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im
Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach
dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang F
und Festigkeit ihrer Organisation F, nach der Zahl ihrer Mitglieder F und
nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit F eine ausreichende Gewähr
für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. [...]" F ...
 

Verein

Verein ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung
  
<http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw03743.html> , zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen
 
<http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw02321.html> für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisatorischen Willensbildung unterworfen hat. Vereine sind nicht politische

und Fraktionen

  <http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw00753.html> des

Deutschen Bundestages

  <http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw00386.html>

und der Parlamente der Länder.

Vgl. § 1 Vereinsgesetz.Gesetzüber die politischen Parteien (Parteiengesetz)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149),

zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3673)

 
Erster AbschnittAllgemeine Bestimmungen…
 
Zweiter AbschnittInnere Ordnung§ 6 Satzung und Programm (1) Die Partei muss eine schriftliche Satzung F bis 08.07.2006 und
ein schriftliches Programm F haben. Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten 
durch eigene Satzungen, soweit die Satzung des jeweils nächsthöheren
Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält.
(2) Die Satzungen müssen Bestimmungen enthalten über
- 3 -
1. Namen sowie Kurzbezeichnung, sofern eine solche verwandt wird, Sitz
und Tätigkeitsgebiet der
Partei,
2. Aufnahme und Austritt der Mitglieder,
3. Rechte und Pflichten der Mitglieder,
4. zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder und ihren Ausschluss
(§10 Abs. 3 bis 5),
5. zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände,
6. allgemeine Gliederung der Partei,
7. Zusammensetzung und Befugnisse des Vorstandes und der übrigen Organe,
8. der Beschlussfassung durch die Mitglieder- und Vertreterversammlungen
nach § 9 vorbehaltene
Angelegenheiten,
9. Voraussetzung, Form F bzw. Nichtbeachtung = F bzw.N
und Frist der Einberufung der Mitglieder- und
Vertreterversammlungen F bzw.N sowie
Beurkundung der Beschlüsse F bzw.N,
10. Gebietsverbände und Organe, die zur Einreichung (Unterzeichnung) von
Wahlvorschlägen für
Wahlen zu Volksvertretungen befugt sind, soweit hierüber keine
gesetzlichen Vorschriften bestehen,
11. eine Urabstimmung der Mitglieder und das Verfahren, wenn der
Parteitag die Auflösung der Partei
oder des Gebietsverbandes oder die Verschmelzung mit anderen Parteien
nach § 9 Abs. 3 beschlossen
hat. Der Beschluss gilt nach dem Ergebnis der Urabstimmung als
bestätigt, geändert
oder aufgehoben,
12. Form und Inhalt einer Finanzordnung F bzw.N, die den Vorschriften des
Fünften Abschnittes dieses Gesetzes
genügt.
(3) Der Vorstand hat dem Bundeswahlleiter
1. Satzung und Programm der Partei,
2. Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverbände mit
Angabe ihrer Funktionen,
3. Auflösung der Partei oder eines Landesverbandes
mitzuteilen. Änderungen zu Satz 1 Nr. 1 und 2 sind bis zum 31. Dezember
des jeweiligen Kalenderjahres
anzuzeigen. Die Unterlagen können beim Bundeswahlleiter von jedermann
eingesehen werden.
Abschriften dieser Unterlagen sind auf Anforderung gebührenfrei zu
erteilen.
(4) Bei Parteien, deren Organisation sich auf das Gebiet eines Landes
beschränkt (Landesparteien),
gelten die in diesem Gesetz für die Partei getroffenen Regelungen für
den Landesverband.
 
…
 
Fünfter Abschnitt
Rechenschaftslegung
§ 23
Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung
(1) Der Vorstand der Partei hat über die Herkunft und die Verwendung der
Mittel sowie über das Vermögen der Partei zum Ende des Kalenderjahres (Rechnungsjahr) 
in einem Rechenschaftsbericht wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen 
öffentlich
Rechenschaft zu geben. F bzw.N 
Der Rechenschaftsbericht soll vor der Zuleitung an den Präsidenten des Deutschen 
Bundestages im Vorstand der Partei beraten werden. Der Bundesvorstand der Partei sowie 
die Vorstände der Landesverbände und die Vorstände der den Landesverbänden vergleichbaren 
Gebietsverbände sind jeweils für ihre Rechenschaftslegung verantwortlich. F bzw.N
Ihre Rechenschaftsberichte werden vom Vorsitzenden und einem vom Parteitag gewählten für die 
Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglied oder von einem für die Finanzangelegenheiten 
nach der Satzung zuständigen Gremium gewählten Vorstandsmitglied unterzeichnet. Diese für die 
Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglieder versichern mit ihrer Unterschrift, dass 
die Angaben in ihren Rechenschaftsberichten nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß 
gemacht worden sind. 
Der Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei wird von einem vom Parteitag gewählten für die 
Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglied des Bundesvorstandes oder von einem für 
die Finanzangelegenheiten nach der Satzung zuständigen Gremium gewählten Mitglied des 
Bundesvorstandes zusammengefügt und unterzeichnet.
(2) Der Rechenschaftsbericht muss von einem Wirtschaftsprüfer oder einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorschriften der §§ 29 bis 31 geprüft werden. 
Bei Parteien, die die Voraussetzungen des § 18 Abs. 4 Satz 1 erster Halbsatz nicht 
erfüllen, kann der Rechenschaftsbericht auch von einem vereidigten Buchprüfer oder einer 
Buchprüfungsgesellschaft geprüft werden. Er ist entsprechend der Frist nach § 19a Abs. 3 
Satz 1 erster Halbsatz beim Präsidenten des Deutschen Bundestages einzureichen und von 
diesem als Bundestagsdrucksache zu verteilen. Erfüllt eine Partei die Voraussetzungen 
des § 18 Abs. 4 Satz 1 erster Halbsatz nicht und verfügt sie im Rechnungsjahr weder über 
Einnahmen noch über ein Vermögen von mehr als 5 000 Euro, kann sie bei dem Präsidenten 
des Deutschen Bundestages einen ungeprüften Rechenschaftsbericht einreichen. 
Der Präsident des Deutschen Bundestages kann untestiert eingereichte Rechenschaftsberichte 
veröffentlichen. 
Der Rechenschaftsbericht der Partei ist dem jeweils auf seine Veröffentlichung folgenden
Bundesparteitag zur Erörterung vorzulegen.
(3) Der Präsident des Deutschen Bundestages prüft gemäß § 23a, ob der Rechenschaftsbericht 
den Vorschriften des Fünften Abschnittes entspricht. Das Ergebnis der Prüfung ist in dem 
Bericht nach Absatz 4 aufzunehmen.
(4) Der Präsident des Deutschen Bundestages erstattet dem Deutschen Bundestag alle zwei 
Jahre über die Entwicklung der Parteienfinanzen sowie über die Rechenschaftsberichte der 
Parteien Bericht.
Zusätzlich erstellt er vergleichende jährliche Kurzübersichten über die Einnahmen und 
Ausgaben sowie über die Vermögensverhältnisse der Parteien. Die Berichte werden als
Bundestagsdrucksachen verteilt.
- 12 -
§ 23a
Prüfung des Rechenschaftsberichts
(1) Der Präsident des Deutschen Bundestages prüft den vorgelegten
Rechenschaftsbericht auf formale und inhaltliche Richtigkeit. Er stellt fest, ob der 
Rechenschaftsbericht den Vorschriften des Fünften
Abschnittes entspricht. Eine erneute Prüfung ist nur vor Ablauf der in §
24 Abs. 2 bestimmten Frist zulässig.
 
…
 
§ 25
Spenden ... 
... § 26 Begriff der Einnahme   ...   http://www.bundestag.de/parlament/gesetze/pg_pdf.pdf
 

( VIEL IST AUCH IM "TRANSPARENTEN"  - in den Freiflächen verborgen - UNTERSETZT ODER ZUMINDEST VERLINKT   )

 

= F, wie

FEHlANZEIGE
bezogen zumindest auf Sachsen-Anhalt und insbesondere der Region "Mitte" der WASG

 

Betreff:  [Gremienverteiler] Zwischeninformation der AG Satzung zur Steuerungsgruppe
Von:  "Felicitas Weck WASG" <felicitas.weck@wasg-intra.net> 
An:  Felicitas.weck@wasg-intra.net
Datum:  27.07.06 13:20:42
 
 

Zwischeninformation der Verhandlungsgruppe Satzung nach den Beratungen im
Juli

Die neue Partei soll offen, pluralistisch, demokratisch, transparent und
handlungsfähig sein. Sie soll die Gleichstellung der Geschlechter fördern
und sie braucht Flexibilität und Übergangsfristen.
Auf diese Prinzipien einer Satzung der neuen Linken hatte sich die
gemeinsame Verhandlungsgruppe Satzung von Linkspartei.PDS und WASG im Juni
verständigt. In der Juli-Klausur wurde – wiederum in einem sehr
solidarischen und sachorientierten Klima an ersten Textteilen der neuen
Satzung gearbeitet:

Dem Prinzip der Offenheit entsprechend soll der Eintritt in die neue
Partei so leicht wie möglich sein, Nichtmitglieder sollen breite
Mitwirkungsrechte haben.

Auf der Ebene der Bundesorgane wurden Kompromissvarianten zwischen dem
Parteirat der Linkspartei.PDS und dem Länderrat der WASG diskutiert.

Der Delegiertenschlüssel der neuen Partei soll nach dem Willen der
Satzungsgruppe folgenden Grundsätzen genügen:
- Einhaltung der Rahmenvorschriften des Parteigesetzes (max. 50%
Verteilung nach Wählerstimmen, mind. 50% nach Mitgliedern)
- ein erhöhter Anteil von Delegierten aus dem Westen
- die Geschlechterquotierung (d.h. kleinste Delegierungseinheit: zwei
Mandate)
- eine basisnahe Wahl der Delegierten (keine Delegierung durch
Landesparteitage), entspricht einem Beschluss der WASG und dem Wunsch auch
in der Linkspartei
- ein Teil der Delegierten aus bundesweiten Zusammenschlüssen
(„Gewohnheitsrecht“ in der Linkspartei),
- eine überschaubare Gesamtgröße des Parteitags, nicht nur aus
wirtschaftlichen Gründen, sondern weil aber einer bestimmten Größe der/die
einzelne Delegierte keine Chance mehr der angemessenen Beteiligung hat.
Hierzu wurden verschiedene Rechenmodelle geprüft und weitere in Auftrag
gegeben.

Diskutiert wurde auch an verschiedenen Modellen von Mitgliederentscheiden
bzw. Urabstimmung und ein Abschnitt zu MandatsträgerInnen sein, der die
Rechte und die Pflichten der MandatsträgerInnen gegenüber der Partei
erstmals in der Satzung festschreibt.

Die Verhandlungsgruppe Satzung von Linkspartei.PDS und WASG will zum
September einen ersten Entwurf der Satzung erstellen. Auf dieser Grundlage
soll dann in beiden Parteien die Debatte darüber geführt werden, welche
Organisationsform die neue Linke benötigt.


Claudia Gohde (Linkspartei.PDS) Peter Vetter (WASG)



******************
Felicitas Weck
Bundesvorstand
Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative (WASG)
Neue Grünstraße 17
10179 Berlin
Mobil 0174-9122351
felicitas.weck@wasg-intra.net
www.w-asg.de
Eingefügt - nachträglich: Urabstimmung
 

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http://www.presseportal.de/story_rss.htx?nr=829840

 

Sprüchlein der Minute
Geschenke sind wie Angelhaken.
Martial (40-103 n.Chr.)

 

 ... NEWS ... 

Ich unterstütze diese Kampagne und rufe auf zur Teilnahme an den Demonstrationen. Nur durch fortgesetzten Protest der Betroffen ist es möglich den notwendigen Druck auf die große Koalition auszuüben, um Veränderungen in Gang zu setzen.

...

Broschüre zum Aktionstag